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   FG Münster, 06.08.2007 - 1 K 4173/04 E   

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https://dejure.org/2007,16071
FG Münster, 06.08.2007 - 1 K 4173/04 E (https://dejure.org/2007,16071)
FG Münster, Entscheidung vom 06.08.2007 - 1 K 4173/04 E (https://dejure.org/2007,16071)
FG Münster, Entscheidung vom 06. August 2007 - 1 K 4173/04 E (https://dejure.org/2007,16071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 86 Abs. 3 Satz 1
    Nur teilweise Aktenvorlage des Finanzamts im Finanzgerichtsprozess für den Prozessbevollmächtigten des Klägers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Nur teilweise Aktenvorlage des Finanzamts im Finanzgerichtsprozess für den Prozessbevollmächtigten des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus FG Münster, 06.08.2007 - 1 K 4173/04
    Aus diesem Grunde kann es das Finanzgericht dahinstehen lassen, ob die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO a.F. aufgrund der Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG wie die Parallelvorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. verfassungswidrig war (vgl. BVerfG-Beschluss vom 27.10.1999 1 BvR 385/90,BVerfGE 101, 106, NJW 2000, 1175) und welche Folgerungen daraus zu schließen waren.
  • BFH, 07.12.2006 - V B 163/05

    Wer wegen Steuerverkürzung beim Finanzamt angezeigt worden ist, kann die

    Auszug aus FG Münster, 06.08.2007 - 1 K 4173/04
    Das Finanzgericht ist deshalb für Anträge i.S.d. § 86 Abs. 3 FGO a.F., die zwar vor dem 1.4.2005 gestellt worden sind, bislang aber noch nicht entschieden worden sind, nicht mehr entscheidungsbefugt (vgl. BFH-Beschluss vom 7.12.2006 V B 163/05, BStBl II 2007, 275).
  • BFH, 16.05.2000 - VII B 200/98

    Vollstreckung eines Urteils auf Akteneinsicht

    Auszug aus FG Münster, 06.08.2007 - 1 K 4173/04
    Er verwies auf die Entscheidung des BFH vom 16.5.2000 VII B 200/98.
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